Um unsere deutschen Kunden (und deren Kunden) zu unterstützen, haben wir Ende März folgende Erleichterungen und Instrumente im Umgang mit der Warenkreditversicherung zur Verfügung gestellt:
- Eine Verlängerung des Zahlungsziels kann bis zu 60 Tage ohne vorherige Abstimmung mit uns gewährt werden. Besitzt ein Kunde laut AVB bereits eine Möglichkeit zur Verlängerung des Zahlungsziels, gelten die 60 Tage als Maximalwert, wenn individuell keine höhere Frist vereinbart ist. Diese Regelung gelten für Forderungen, die bis Ende Mai entstanden sind.
- Die Frist bei Einreichung einer Forderung zum Inkasso wird um 30 Tage verlängert. Diese Regelungen gelten für bestehende Forderungen und Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen bis Ende Mai bis zu einer Obergrenze von 500 TEUR (von diesem Vorgehen sind ABS Programme ausgenommen, dort Einzelabstimmung).
- Versicherungsnehmern im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen (bis 25 Mio. EUR Umsatz) gewähren wir einen Zahlungsaufschub für Prämien- und Gebührenforderungen bis Ende Mai.
- Wir sichern unseren Kunden eine höchstmögliche Transparenz zu: Ab sofort können unsere Kunden unbefristet alle Grades für ihre versicherten Kunden in unserem Eolis-Kundenportal einsehen. Eine Übersicht der Möglichkeiten, die die Bonicheck Risikoanalyse bietet, findet sich hier.
Bitte beachten Sie, dass einige unserer getroffenen Maßnahmen nun für Sie verlängert wurden – andere hingegen Ende Mai 2020 auslaufen:
Corona-Maßnahme |
Handling bis Ende Mai |
Handling ab Juni |
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Zahlungsziel-Verlängerungen bis zu 60 Tage ohne Zustimmung von EH |
Kunden können selbstständig Zahlungsziele bis zu 60 Tage verlängern (gilt nicht für ABS-Programme). |
Kunden können weiterhin Zahlungsziele für Forderungen, die bis Ende Mai entstanden sind, bis zu 60 Tage verlängern.
Für neue Forderungen ist dies produktabhängig weiter möglich (EH CA /WKV-M), für bestimmte Produkte Rückkehr zur Abstimmungspflicht (WKV AVB 99). |
Verlängerung der Frist für Schaden- und Inkassomeldung |
Kunden können Meldung 30 Tage später einreichen (gilt nicht für ABS-Programme). |
Keine Verlängerung der Maßnahme, da insbesondere die Inkassomeldung eine wichtige Information zur Bonitätsbewertung für EH darstellt. |
Maßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen |
Kunden erhalten Zahlungsaufschub für Prämien und Gebühren. |
Keine weitere Verlängerung der Maßnahme, offene Positionen werden ab Juni fällig. Individuelle Vertragsbetreuer sind bei Bedarf für Kunden erreichbar. |
Maßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen |
Schäden werden auf Anfrage schneller ausgezahlt. |
Maßnahme verlängert bis Ende Juni, durch Eingabe des Schadens in EOLIS können Kunden die Dauer bis zur Entschädigung zusätzlich beschleunigen. |
EH-Bewertung für benannt versicherte Kunden |
Grade der versicherten Kunden ist für alle Versicherungsnehmer in Onlinesystemen sichtbar. |
Diese Information ist unbefristet für unsere Kunden verfügbar. |
Meldung von Kurzarbeit als Negativinformation |
EH verzichtet auf die Meldung für Kreditversicherung und Kaution. |
EH verzichtet weiterhin bis 30.09.2020 auf diese Meldung. |
Die vorgenannten Instrumente gelten für alle deutschen Kunden ausgenommen der World Agency Kunden, die bereits ähnliche individuelle Lösungen in ihrer vertraglichen Vereinbarung haben.
Wir hoffen, dass diese Maßnahmen unsere Kunden dabei unterstützen, flexibel auf eventuelle Zahlungsverzögerungen ihrer Kunden zu reagieren. Durch die Gradeanzeige können unsere Kunden die Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer versicherten Forderungen und unsere Kreditentscheidungen zukünftig noch besser nachvollziehen.