Solche Bürgschaften sind ein echtes Finanzierungsinstrument. Denn würde der Auftragnehmer keine Anzahlung vom Auftraggeber erhalten, müsste er den Betrag möglicherweise selbst vorfinanzieren. Eine Anzahlungsbürgschaft ist also ein echtes Liquiditäts-Instrument: Ohne Bürgschaft keine Anzahlung.
Dank unserer Bürgschaft erhalten Sie Ihre Anzahlungen und somit Liquidität. Wir sind unabhängiger Bürge und werden wie eine Bank anerkannt. Wir sind schnell, flexibel, in der EU zugelassen und in Deutschland sowie weltweit als Bürge anerkannt und damit der ideale Finanzierungspartner für Ihre Geschäfte.
Haben Sie andere Bürgschafts- oder Avalbedarfe? Sprechen Sie uns gerne an!
Bietungsbürgschaften
Sie möchten beispielweise als Auftragnehmer in der Baubranche bei öffentlichen Ausschreibungen mitbieten?
Vertragserfüllungsbürgschaften
Sie müssen einem Auftraggeber eine Bürgschaft bereitstellen, um abzusichern, dass eine vertraglich vereinbarte Leistung auch tatsächlich erbracht wird?
Mängelgewährleistungsbürgschaften
Sie müssen einem Auftraggeber gegenüber absichern, das Sie Ihren Mängelgewährleistungspflichten nachkommen?
Zollbürgschaften
Sie müssen beim Zoll eine Bürgschaft für Ihre Zoll- oder Steuerverpflichtungen hinterlegen?