Kreditrisiko - Vorsicht ist besser als Nachsicht

Es gehört zu einem guten Kreditrisikomanagement, die schlimmsten Szenarien, bis hin zur Insolvenz eines Kunden, vorherzusehen. Denn wenn solche Kreditrisiken eintreten, kann die Situation schnell gefährlich werden, wenn nicht der richtige Schutz vorhanden ist. 

Die wichtigsten Handelskreditrisiken 

Was ist das Kreditrisiko? 

Ein Kreditrisiko ist das Risiko des Ausfalls einer offenen Forderung (z.B. einer unbezahlten Rechnung), das dadurch entstehen kann, dass ein Kreditnehmer die geforderten Zahlungen nicht leistet. Es ist ein wesentliches Risiko, das zu berücksichtigen ist, wenn Sie im Rahmen des unternehmerischen Risikomanagements Warenkredite anbieten.

Das Kreditrisiko läuft im Wesentlichen auf eine Situation hinaus: Ein Kunde wird zahlungsunfähig und ist nicht mehr in der Lage, seine Schulden zu begleichen, insbesondere bei Lieferanten. 

Kundeninsolvenzrisiko und Konkurs 

Unternehmensinsolvenzen können auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, von schlechtem Cash-Flow-Management über den Ausfall von Kunden (und den Dominoeffekt von Insolvenzen) bis hin zu überhöhten Ausgaben.

Wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird, kann er Konkurs anmelden. Das ist ein rechtliches Verfahren der Schuldenrestrukturierung, dessen Ziel es ist, dem Unternehmen zu helfen, seine Schulden zu bezahlen und sein Geschäft zu erhalten. 

Je nach Land kann das Konkursverfahren viele Formen annehmen und verschiedene Phasen umfassen: interne Umstrukturierung, Ernennung eines Konkursverwalters, Neuverhandlung der Schulden mit den Gläubigern usw.

Im Rahmen dieser Verfahren können Sie rechtlich die Zahlung einer Handelsschuld verlangen, manchmal auch dann, wenn diese noch nicht fällig ist.

Das Endziel besteht darin, die endgültige Liquidation des Unternehmens zu vermeiden, die dann eintritt, wenn die Vermögenswerte nicht mehr ausreichen, um alle Schulden zu begleichen.

Moralisches Risiko: der Fall eines betrügerischen oder unehrlichen Kunden 

Das Risiko betrügerischer oder unehrlicher Kunden ist im Rahmen Ihres Kreditrisikomanagements schwieriger zu antizipieren. 

Beispielsweise haben Sie einem Kunden einen Handelskredit gewährt, der dann eine Buchhaltungs-Verschleierung benutzt, um Schlüsselelemente seiner kommerziellen oder finanziellen Situation zu verbergen. Seine Konten wurden manipuliert und spiegeln nicht seine Fähigkeit wider, bei Fälligkeit zu zahlen. 

Natürlich ist dies oft die Arbeit der Geschäftsleitung oder des Führungsteams, der einzigen Personen, die in der Lage sind, die Bücher zu frisieren. 

Die Manipulation der Buchhaltung kann bis zum Konkursbetrug gehen: Sie ermöglicht es den Führungskräften, die Liquidation des Unternehmens durch betrügerische Operationen zu strukturieren (Verheimlichung von Vermögenswerten, eine fiktive oder ruinöse Erhöhung der Verbindlichkeiten...). Manchmal kann der legale Bankrott "strategisch" sein.

Das Ziel besteht darin, die Schulden des Unternehmens zu reduzieren oder aus bestehenden Verträgen auszusteigen, zum Beispiel mit noch nicht bezahlten Lieferanten.

Betrug wird manchmal auch von Dritten begangen, wie zum Beispiel im Fall des Betrugs mit "Scheinlieferanten": Ein Hacker nutzt die Zahlungsfrist, die Ihrem Kunden im Rahmen eines Handelskredits eingeräumt wurde, um Ihre Identität zu stehlen und Ihre Bankverbindung durch seine eigene zu ersetzen. 

Manchmal wird auch die Transaktion selbst gehackt, zum Beispiel, wenn die Zahlungsmethode nicht sicher ist. Immer raffiniertere Cyberbetrugstechnologien machen diese Art von Betrug immer häufiger und schwieriger zu verhindern (Erfahren Sie mehr über den Schutz vor Betrug und Cybercrime.

Was ist im Falle einer Kundeninsolvenz zu tun? 

Im Falle der Insolvenz eines Kunden werden Sie sich mehr auf das Gesetz als auf Ihren Vertrag verlassen müssen. Ihre Kreditrisikomanagementstrategie muss auf einer gründlichen Kenntnis der geltenden Landesgesetzgebung basieren.

Zuallererst müssen Sie Ihre Stellung als Lieferant im Hinblick auf die Schuldenrückzahlung kennen - zu den anderen Gläubigern gehören in der Regel Arbeitnehmer, Banken, Steuerbehörden usw.

Einige Gläubiger haben möglicherweise auch ein Vorzugsrecht auf Zahlung ausgehandelt (Vorzugsgläubiger) oder ihren Kredit durch einen Sicherungsgegenstand gesichert (gesicherter Gläubiger).

Das Handelsrecht ist oft komplex und von Land zu Land sehr unterschiedlich. Sie sollten sich vor einem Konkursverfahren über die Möglichkeiten rechtlicher Schritte zur Geltendmachung Ihrer Rechte und zur Eintreibung Ihres Kredits informieren. 

Kleine Unternehmen verfügen oft nicht über die internen Ressourcen, um im Falle von Schwierigkeiten mit uneinbringlichen Forderungen umzugehen. Unsere Länderrisikoberichte liefern Ihnen fundierte Kenntnisse der lokalen Praktiken und können Ihnen Anhaltspunkte für ein effektives Management dieser Geschäftsrisiken geben.

Wie Sie Ihr Unternehmen vor Kreditrisiken schützen können 

Ein altes Sprichwort sagt: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Sie sollten daher in Ihrem Unternehmen ein starkes und ausgewogenes Kreditrisikomanagement einrichten, bevor Sie einen Handelskredit gewähren, und Ihren Cashflow im Auge behalten.

Es ist wichtig zu wissen, mit wem Sie es zu tun haben: Stellen Sie sicher, dass Sie die Kreditwürdigkeit Ihres Kunden bewerten und klare und angemessene Zahlungsbedingungen für Rechnungen aushandeln. Sie können auch interne Prozesse entwickeln, um überfällige Zahlungen zu vermeiden und einzutreiben.

Die Festlegung von Kreditlimiten mit Ihren Kunden ist eine weitere bewährte Praxis: Der von Ihnen gewährte Kreditbetrag sollte einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten. Zu den üblichen Methoden zur Berechnung eines solchen Limits gehören: 

- Festlegung eines Prozentsatzes des Nettovermögens des Kunden (seine Vermögenswerte abzüglich seiner Verbindlichkeiten), in der Regel etwa 10%.

- Verwenden Sie die früheren Handelsreferenzen Ihres Kunden (die in der Regel auf seiner Kreditauskunft zu finden sind) und wählen Sie einen Mittelwert aus seiner Kreditgeschichte.

- Schätzen Sie die tatsächlichen Bedürfnisse Ihres Kunden und überschreiten Sie diese Grenze nicht.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, sicherzustellen, dass Sie im Notfall immer über einen Bargeldpuffer verfügen, z.B. einen Fonds für „schlechte Zeiten“.

Manchmal reicht dies jedoch nicht aus, um Ihr Unternehmen zu schützen. Wenn z.B. eine Wirtschaftskrise die Insolvenzzahlen in die Höhe schießen lässt, bleibt die Warenkreditversicherung die zuverlässigste Möglichkeit, um Ihren Cashflow vor dem Insolvenzrisiko zu schützen und den Schaden solcher unvorhersehbaren Ereignisse erheblich zu begrenzen - indem Sie im Falle von Forderungsausfällen eine Entschädigung erhalten.

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