Vertrauenspersonen
Einbezogen in die Versicherung sind
alle Betriebsangehörigen Ihres Unternehmens
(sogenannte Vertrauenspersonen).
Dazu gehören:
- Arbeitnehmer und Angestellte
- Volontäre, Praktikanten und Aushilfen
- online tätige Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsräume („Home-Office“)
- Zeitarbeitskräfte und Fremdpersonal
- Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, soweit sie nicht mehr als 20% der Firmenanteile besitzen
- Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte
Neben den eigenen Mitarbeitern sind also auch
Personen, die nur zeitweise für Sie arbeiten
mitversichert.
Einige Beispiele:
Beispiel 1: Sie fordern über eine Zeitarbeitsfirma eine Bürokraft an, die Sie in Ihrem Unternehmen zwei Wochen lang bei der Datenerfassung unterstützt.
Beispiel 2: In Ihren Geschäftsräumen werden einmal im Monat die Fenster gereinigt. Dazu beauftragen Sie ein Reinigungsunternehmen, dass jeweils 2 Mitarbeitern bei Ihnen vorbeischickt, die nach Ihren Anweisungen die Reinigungsarbeiten erledigen.
Diese Mitarbeiter sind während der Tätigkeit in Ihren Geschäftsräumen automatisch in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Wir ersetzen die von dem vorgenannten Personenkreis verursachten Vorsatzschäden, soweit Sie nicht von deren Arbeit- oder Auftraggebern Schadenersatz erlangen können.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und bezieht sich auf alle Unternehmen, an denen Sie mehrheitlich beteiligt sind.

