Wie erhalte ich eine Entschädigung?
Sie ermitteln die Höhe des Ihnen unmittelbar entstandenen Schadens und weisen die Verantwortlichkeit eines Ihrer Betriebsangehörigen oder einer sonstigen Vertrauensperson für die Verursachung dieses Schadens nach.
Der Schadennachweis kann am Einfachsten erfolgen durch:
- ein Schuldanerkenntnis - möglichst in notariell beurkundeter Form
- einen rechtskräftigen zivil- oder arbeitsrechtlichen Schuldtitel
- Vorlage eines rechtskräftigen Strafurteils, dem sich sowohl der Grund als auch die Höhe der Schadenersatzverpflichtung eines benannten Schädigers entnehmen lässt
- andere Nachweise wie z.B. durch Vorlage von Revisionsberichten, aussagekräfigen Urkunden Quittungen), unabhängige Zeugenaussagen etc.
Melden Sie uns den Schaden umgehend! Verwenden Sie dazu möglichst unser
Schadenanzeigeformular
Beantworten Sie – soweit möglich - alle dort genannten Fragen und übersenden Sie die dort aufgeführten Unterlagen.
Je früher wir uns ein umfassendes Bild vom Hergang der Tat und dem Umfang des Schadens machen können, desto schneller können wir unsere Leistungspflicht beurteilen.

